Feuerwehrpläne bestehen immer aus einem objektspezifischen textlichen Informationsteil, einem Lageplan (Übersichtsplan) sowie den weiteren Geschossplänen (Detailplänen). Bei besonderen Anforderungen können spezielle Detailpläne, wie z.B. Abwasserpläne erforderlich sein.
Die DIN 14095 enthält genaue Angaben über die Inhalte und die farbliche, sowie grafische Gestaltung der einzelnen Pläne. Ebenso gibt sie den Umfang des textlichen Erläuterungsberichts vor.
Die grundsätzlichen Inhalte von Feuerwehrplänen sind:
- Zugänglichkeit
- Darstellung von Brandabschnitten
- vertikale Erschleißung
- Aufstellflächen
- Angaben über anlagentechnischen Brandschutz
- besondere Risiken, Gefahrenbereiche
- Absperrmöglichkeiten
Inhalte schriftlicher Teil
Jeder Feuerwehrrplan muss mindestens die folgenden allgemeinen Informationen zum Objekt enthalten:
- Nummer der BMA
- Firmenspezifikation bzw. Nutzung
- Angaben über den Betreiber einer Anlage, den Verantwortlichen, den Sicherheitsingenieur, den Werkschutz (Tabelle Ansprechpartner)
- Personalstand und Arbeitszeiten
- Kurzinformation zur Gebäudekostruktion
- Hinweis auf den Standort der Information über Gefahrstoffe (Sicherheitsdatenblätter etc.)
- Hinweise auf besondere betriebstechnische Anlagen
- Löschanlagen und – einrichtungen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Energieversorgung
- Aufzüge
- Server-Anlagen
- wichtige technische Besonderheiten
Inhalte grafischer Teil
Übersichtsplan
Ein Übersichtsplan als zusätzlicher Plan ist in jedem Fall erforderlich, in denen die Darstellung der baulichen Anlage auf einem einzelnen Plan nicht möglich ist. Beispielsweise bei Darstellung verschiedener Geschosse oder Gebäuden.

Der Übersichtsplan enthält mindestens folgende Angaben:
- Lage der Gebäude-, Anlagen-, und Lagerflächen auf dem Grundstück mit Angaben der betriebsüblichen Gebäudebezeichnung, Gebäudenutzung, angrenzende öffentliche Straßen mit Straßennamen
- Anzahl der Geschosse
- Darstellung der Nachbarschaft
- Anbindung der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen
- Zufahrten einschließlich Absperrungen, Straßen und Wege auf dem Grundstück; Aufstellflächen und Bewegungsflächen der Feuerwehr nach DIN 14090 sowie Einfriedungen
- Löschwasserentnahmemöglichkeiten aus Hydranten, Behältern oder offenen Gewässern und die zur Verfügung stehenden Mengen
- Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas und Strom, freiliegende Rohrleitungen (Rohrbrücken)
- Lage von Transformatoren und Übergabestationen, elektrische Freileitungen
- nicht befahrbare Flächen
- Brandwände
- Standort der Brandmeldezentrale und Blitzleuchten und gegebenenfalls Feuerwehr-Bedienfeld, Feuerwehr-Anzeigetableau, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Freischaltelement
- Einspeisemöglichkeiten für Löschmittel in Steigleitungen und Löschanlagen
- festgelegte Sammelstellen
- Bereiche mit besonderen Gefahren
Geschosspläne
Die Geschosspläne beziehen sich nur auf die jeweilige Ebene bzw. das jeweilige Geschoss des Gebäudes, ohne dabei die Außenbereiche zu berücksichtigen. Diese sind erforderlich, sobald ein Objekt über mehrere Geschosse verfügt.

Die folgenden Inhalte sind zu berücksichtigen:
- Bezeichnung des dargestellten Geschosses. Bei Bezeichnung mit „Ebenen“ sind die Fußbodenhöhen in Bezug auf die Zugangsebene anzugeben
- Bezeichnung der Raumnutzung
- Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
- Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türen und Tore mit Brandschutzanforderungen, Brandschutzverglasungen
- Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in sondtigen raumabschließenden Decken und Wänden
- Zugänge und Ausgänge
- Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung, die dadurch erreichbaren Geschosse sowie die vor Ort vorhandenen Treppenbezeichnungen
- Besondere Angriffswege und Rettungswege (z.B. Rettungstunnel)
- Feuerwehr- und sonstige Aufzüge sowie Förderanlagen
- nicht begehbahre Flächen (z.B. Dächer)
- Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen (z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
- Steigleitungen (nass und/oder trocken)
- ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angabe zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Zentrale (z.B. Sprinklerzentrale)
- Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen z.B. bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen
- Standorte und Mengen von Druckgasbehältern und Druckbehältern (Gefahrstoffkataster?)
- Angaben über Art und Menge von gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffkataster?)
- Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrische Betriebsräume
- Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom sowie Rohstoff- und Produktförderung in Gebäuden
Sonderpläne
Zum besseren Verständnis des Objektes können von der Feuerwehr weitergehende Pläne, wie Umgebungs-, Detail- und Abwasserpläne gefordert werden.